Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 15.06.2017)
Das Trave Dogs Resort Hundehotel gewährleistet die Unterbringung des Hundes während der vereinbarten Dauer nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt.

Der Preis pro Nacht beträgt 25 €. Der Abreisetag wird dann voll berechnet, wenn der Hund erst in der Zeit von 15 Uhr bis 17 Uhr abgeholt wird. Die Bezahlung erfolgt nach Absprache vor oder nach dem Aufenthalt.
Das gewohnte Futter für den Hundehotelgast wird vom Hundebesitzer mitgebracht.

Besonderheiten der Haltung, Verpflegung oder medizinischen Betreuung müssen vor Aufnahme des Hundes in das Trave Dogs Resort Hundehotel abgesprochen werden.

Das Trave Dogs Resort Hundehotel ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Ausgenommen sind dabei Versicherungsfälle, die durch Konflikte der Tiere untereinander entstehen.
Der Hund wird daher auf eigene Gefahr in das Trave Dogs Resort Hundehotel gegeben. Dies betrifft insbesondere mögliche Auseinandersetzungen mit anderen Hunden und daraus resultierende Verletzungen. Der Hundebesitzer wird darauf hiermit eindeutig hingewiesen.

Bei Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Hundebesitzer einverstanden, dass der Hund tierärztlich behandelt und versorgt wird durch den Tierarzt unserer Wahl. Die hierfür anfallenden Kosten werden vom Hundebesitzer übernommen.

Erkrankungen des Hundes sind dem Hundehotel vor der Aufnahme anzuzeigen. Das Hundehotel übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

Folgende gültige Impfungen des Hundes sind verpflichtend und vor Aufnahme des Hundes nachzuweisen:
Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis und Tollwut.
Eine Impfung gegen Zwingerhusten wird empfohlen.

Wir weisen darauf hin, dass der Hund vor Antritt seines Besuches im Trave Dogs Resort Hundehotel mit ausreichend Zeckenprophylaxe ausgestattet sein muss. Das betrifft die zeckenreiche Jahreszeit. Eine regelmäßige Entwurmung gilt als selbstverständlich.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung muss bestehen und ist ebenfalls bei der Aufnahme nachzuweisen.

Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, so ist das Trave Dogs Resort Hundehotel nach weiteren 14 Nächten berechtigt den Hund in ein Tierheim zu geben. Die dabei entstehenden Kosten hat der Hundebesitzer zu tragen.

Der Hundebesitzer verpflichtet sich dazu, dass das Trave Dogs Resort Team entweder den Hundebesitzer in außergewöhnlichen Situationen jederzeit kontaktieren kann oder vom Hundebesitzer eine Person zur Kontaktaufnahme bestimmt wird.

Das Trave Dogs Resort Hundehotel schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt auch für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Pensionsvertrags und wurden vom Hundebesitzer (Vertragsnehmer) gelesen und mit Unterschrift akzeptiert.